- am Einstellungstag (hier: 1. April 2010) darf das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet worden sein
- mindestens Fach-Hochschulabschluss in einer für den Feuerwehrdienst geeigneten Fachrichtung, z. B. Architektur, Bauingenieurwesen, Bergbau, Chemie, Hüttenwesen, Physik, Versorgungstechnik, Schifftechnik oder in einem gleichstehenden Studiengang
- Führerschein Klasse C
- mindestens das Schwimmabzeichen in Silber
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes, Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Staatsangehörige/r eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben
- uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den feuerwehrtechnischen Dienst
- erfolgreiche Teilnahme an einer Eignungsprüfung
- dauerhafte Verpflichtung, den Hauptwohnsitz so zu wählen, dass die Feuerwache innerhalb von 20 Minuten erreicht werden kann.